Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Sachverständige für Grundstücksbewertung

Anwaltskanzlei Dr. Tremel

Herzlich willkommen auf den Seiten der Anwaltskanzlei Dr. Tremel!

Unsere Kernkompetenz umfasst die Bereiche Erbrecht, Erbschaftsteuer und Immobilien.
Wir beraten Sie in unseren schönen Kanzleiräumen in München.

 

Erbrecht

Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen und vertraglichen Gestaltung Ihres Vermögens zu Lebzeiten. Wenn ein Erbfall eingetreten ist, stehen wir Ihnen ebenfalls mit Beratung und Vertretung zur Seite. Auch bei steuerlichen Fragen sowie Fragen des Erbrechts mit internationalem Bezug können Sie sich auf unser Expertenwissen verlassen.



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Erbschaftsteuer

Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer sind der Höhe nach gleich und werden nach dem Erbschaftsteuergesetz erhoben. Erbschaftsteuer fällt an bei einem Erbfall, also nach dem Tod einer Person. Schenkungsteuer fällt an bei einer lebzeitigen Schenkung oder Übertragung von Vermögen, u. U. aber auch bei unbeabsichtigten Zuwendungen.


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Immobilien

Wir gestalten und überprüfen sämtliche Verträge rund um die Immobilie. Bei erbrechtlichen Fragen mit Immobilienbezug, bei lebzeitigen Überlassungen von Immobilien und in Grundbuchangelegenheiten beraten wir Sie gern. Für Fragen der Bewertung von Grundstücken arbeiten wir eng mit unserem Partnerbüro zusammen.



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ANWALTSKANZLEI
DR. ULRIKE TREMEL

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht
Sachverständige für Grundstücksbewertung

Sophienstr. 3
D-80333 München
Tel: +49 (0)89 20 17 63 00
Fax: +49 (0)89 20 17 63 029

Zweigstelle:
Katharinenstraße 7
D-83043 Bad Aibling
Tel: +49 (0)8061 98 43 20
Fax: +49 (0)8061 98 43 229

In Kooperation mit:
KLAMERT & PARTNER
Klamert Tremel Frey
Rechtsanwälte PartGmbB
www.klamertpartner.de



Aktuelle Veranstaltungen





Veröffentlichungen:

„Die Patchworkfamilie: Für den Erbfall vorsorgen“
Erschienen im DATEV-Verlag
ISBN 978-3-944505-21-3

Die Patchworkfamilie: Für den Erbfall vorsorgen