Anwaltskanzlei Dr. Tremel
Herzlich willkommen auf den Seiten der Anwaltskanzlei Dr. Tremel!
Unsere Kernkompetenz umfasst die Bereiche Erbrecht, Erbschaftsteuer und Immobilien.
Wir beraten Sie in unseren schönen Kanzleiräumen in München.
Erbrecht
Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen und vertraglichen Gestaltung Ihres Vermögens zu Lebzeiten. Wenn ein Erbfall eingetreten ist, stehen wir Ihnen ebenfalls mit Beratung und Vertretung zur Seite. Auch bei steuerlichen Fragen sowie Fragen des Erbrechts mit internationalem Bezug können Sie sich auf unser Expertenwissen verlassen.
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Erbschaftsteuer
Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer sind der Höhe nach gleich und werden nach dem Erbschaftsteuergesetz erhoben. Erbschaftsteuer fällt an bei einem Erbfall, also nach dem Tod einer Person. Schenkungsteuer fällt an bei einer lebzeitigen Schenkung oder Übertragung von Vermögen, u. U. aber auch bei unbeabsichtigten Zuwendungen.
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Immobilien
Wir gestalten und überprüfen sämtliche Verträge rund um die Immobilie. Bei erbrechtlichen Fragen mit Immobilienbezug, bei lebzeitigen Überlassungen von Immobilien und in Grundbuchangelegenheiten beraten wir Sie gern. Für Fragen der Bewertung von Grundstücken arbeiten wir eng mit unserem Partnerbüro zusammen.
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